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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Bullethead21
on 19/02/2021, 06:40:46 UTC
Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.

Ganz klares ja, auch wenn es nicht nötig sein mag. Der Grund für mich ist, dass ich eine Bestätigung vom Amt habe, dass Sie es so akzeptiert haben. Wenn sich in Zukunft was an den Gesetzen ändert und es plötzlich heisst rückwirkend Steuern zahlen oder sonst irgendwas witziges von
dem wir heute noch nichts wissen, dann krame ich meine altn Steuerbescheide raus und sage bitte schön, alles richtig gemacht. Im besten Fall habe ich damit ine Grundlage zum Klagen.

Was sollte den in §23 EStG drin stehen, auf dass sich der Gesetzgeber rückwirkend besinnen könnte, mit der er eine Besteuerung nach der Haltefrist begründet?

Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.