Der Polizei solche Macht zu geben und zu legitimieren, dass sie Leute die sich Abklatschen und Umarmen (umso öfter ich das ausschreibe desto lächerlicher wird es), Leute die Kindergeburtstage feiern oder Leute die sich auf eine Bank setzen wollen drangsalieren dürfen, weil es das Gesetz (angeblich) so besagt, erinnert mich an die DDR und das dritte Reich.
Dann muss ich dich enttäuschen, denn dann erinnert dich augenscheinlich jedes angewandte Prinzip der Rechtsstaatlichkeit an die DDR und das "Dritte Reich".
Die Polizei hat diese Macht, und die Polizei soll diese Macht auch haben.
Wesentlich für einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Macht ist dann im Wesentlichen die Kontrolle dieser Polizei durch die sie umgebenden Staatsorgane.
Da nun Parallelen zwischen der Organisation der DDR, dem "Dritten Reich" und den bundesdeutschen Landespolizeien herstellen zu wollen, fällt schwer.
Ich bin ja selbst nicht der allergrößte "Fan" unserer lieben "Bullen".
Andererseits kenne ich auch ein paar Beamte ganz privat und verstehe mich mit denen auch.
Die Menschen an sich sind schon in aller Regel von einem gewissen "Schlag", soll heißen, eine gewisse, angeborene "Law-and-Order"-Mentalität bringt der gemeine Polizeibeamte schon in der Grundausstattung mit.
Zugleich sind die wenigsten wegen ihrer, naja, sagen wir's mal höflich, intellektuellen Hochbegabung in den Polizeidienst getreten.
Das ist hier wirklich nicht abwertend gemeint, ich selber bin unsportlich, weil ich keine dicken Muckis an den Armen habe, die sind nicht unbedingt hochintelligent, weil ihnen eben nicht die dicksten Muckis im Kopf gewachsen sind.
Was weder heißt, dass ich ein "Schwächling" bin, noch, dass die "dumm" sind.
Damit ergibt sich dann im praktischen Einsatz des gewöhnlichen Polizeibeamten auch irgendwo eine Art "Tunnelblick", in dem eben das erkannt wird, was irgendwie nicht ins Law-and-Order-Schema passt, und da muss man halt mit antrainierten Verfahrensweisen handeln.
Ist auch irgendwie gut so, schließlich ist ein "mechanisierter" Polizeibeamter besser als individuelle Polizeiwillkür.
Jetzt hat die Polizei im Moment nunmal gewisse Anweisungen, die sich unmittelbar aus den Corona-Maßnahmen ergeben.
Ja, was soll der Polizeibeamte denn dann machen, wenn nicht diese durchsetzen?
Dafür isser ja da, dafür wird er ja bezahlt.
Und ja, dem ganzen steht dann immer das Gebot der Verhältnismäßigkeit gegenüber, und da kann der einzelne Beamte (oder in diesem Fall wohl oder zwei) auch einfach mal ein wenig daneben liegen, gerade, wenn's schnell gehen muss.
Solange dabei nicht ernsthaft was passiert, naja, ganz ehrlich, wie in meinen eigenen Erfahrungen geschildert, "wo gehobelt wird, da fliegen Späne".
Dem "Opfer" dieser unverhältnismäßigen Polizeigewalt bleibt es jedenfalls belassen, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die betreffenden Beamten einzureichen.
Dabei gelten allerdings, und das sei nicht unerwähnt, die bekannten "
3 F - formlos, fristlos, fruchtlos", soll heißen, ja, da kannste jeden Wisch einfach hinschicken, wann immer du willst, und der wird dann ignoriert.
Stapeln sich aber nach einer gewissen Zeit in der Personalakte eines einzelnen Beamten dann doch irgendwie die DABs, fällt das irgendwann schon auch auf, und dann geht halt die nächste Beförderungsrunde an dem vorbei.
Insofern isses dann auch nicht ganz nutzlos.