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Board Deutsch (German)
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Geldwäscheverdacht wg. Privatverkauf mit Überweisung
by
eternalsoul
on 03/03/2021, 17:21:15 UTC
Hallo zusammen,

gegen zwei Bekannte läuft ein Verfahren wegen Geldwäscheverdacht und Verschleierung von Geldmitteln.
Das ganze hat sich folgendermaßen zugetragen:

1. Bekannter B verkauft Bitcoins an einen Unbekannten via Telegram, o.ä. und erhält die Summe umgehend per Überweisung (selbe Bank). Der Name des Kontakts stimmt nicht überein und im Verwendungsbetreff steht irgend ein Produkt. Der Verkauf findet aber trotzdem statt.
2. der Bekannte B will sich wieder mit Bitcoins eindecken und möchte bei Bekannten A kaufen, auch per Überweisung. Dieser weiß von dem vorherigen Vorgang allerdings nichts. Beide kennen sich persönlich, auch eine Kopie des Ausweises von B liegt A vor.
3. der Bekannte B überweist an Bekannten A die vereinbarte Summe auf sein Konto (andere Bank), daraufhin erhält er den selben Betrag in BTC. Jeder ist zufrieden.
4. es stellt sich heraus, dass die Überweisung aus 1. des Unbekannten von einem gehackten Konto stammt. Die Bank ist scheinbar einer betrügerischen App-TAN Bestellung aufgesessen und der Betrüger hat munter BTC via P2P eingekauft.
5. dem Bekannten B wird versucht das Geld wieder per Rücküberweisung zu entziehen, dies gelingt aber nicht, da er es bereits ausgezahlt oder weiterüberwiesen hat.
6. ein Jahr später kommt bei den Bekannten A & B ein Brief der Polizei an, mit der Einladung ins Revier, für eine Stellungnahme als Beschuldigter zu o.g. Vorwürfen. Auf diesen reagiert A nicht, da er sich keiner Schuld bewusst ist. Bekannter B reagiert mit einer Stellungnahme, dass er lediglich Bitcoin verkauft habe.
7. ein weiteres Jahr später kommt bei Bekannten A & B ein Strafbefehl an. Dieser gleicht einer Vorabverurteilung, es wird auch erwähnt, dass beim Widerspruch ein Gerichtsverfahren ansteht. Beide widersprechen dem Strafbefehl, nehmen sich jeweils einen Anwalt und beantragen Akteneinsicht.
8. In der Akteneinsicht geht hervor, dass der Betrug deutlich größer war, als die Summe, welche Person B erhalten hat und dass hier mehrere Leute beschuldigt werden, als Finanzagenten aktiv gewesen zu sein. Teils sind es nur Privatverkäufer, teils wirkliche (naive) Finanzagenten involviert. Einer von diesen hatte auch einen Fake-Arbeitsvertrag von einer Fake-Firma bekommen. Half ihm nichts, er hat eine Strafe erhalten. Im Zuge der Ermittlungen, welche sich über mehrere Jahre gestreckt haben, liegen über 300 Seiten vor, viele Kontoauszüge und Auskünfte von Banken, sowie von Paypal, Apple, usw. Erschreckend zu sehen, dass die Ermittler beim leisesten Verdacht alles einsehen können. Die Kosten der Ermittlungen dürften die Summe des Schadens der Bank deutlich übersteigen, um mindestens das 10-fache. Vom wirklichen Betrüger hat man nur eine anonyme SIM-Kartennummer und eine verschleierte IP, welchen auf einen VPN Anbieter zurückzuführen ist.
8. Es wird ein Gerichtsverfahren festgelegt.


- Kennt ihr ähnliche Fälle? Wie gingen die aus?
- Reicht ein mündlicher Kaufvertrag zwischen Bekanntem A und B aus, als Beleg für einen Privatverkauf?
- Beim einem der beiden Bekannten sind in den Kontoauszügen viele BTC-Exchange-Käufe sichtbar mit Beträgen die vorher bar eingezahlt wurden (P2P-Verkäufe). Diese Beträge übersteigen das Jahreseinkommen desjenigen. Kann hier die Staatsanwaltschaft einen Geldherkunftsnachweis verlangen, obwohl diese Beträge nicht von dem Betrugsfall betroffen sind?
- Sagt euch die Financial Crimes Unit was?
- Könnten separate Ermittlungen angefangen werden, durch die Kontoauszüge die in dem beschriebenen Fall eingeholt wurden?

Besten Dank für Feedback!