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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 04/03/2021, 09:21:10 UTC
Was ich mich aber frage: Muss ich alles mit Adressen nachweisen?
Bisher ist mir nicht bekannt, dass das FA auch die Adressen sehen möchte.

Was, wenn ich von diesen 0,1234 BTC die Hälfte auf Bittrex gelassen, damit gehandelt habe, mit den gekauften Coins wider gehandelt habe, einen Teil davon auf eine andere Wallet überwiesen und mir irgendwann dann 0,1238 BTC auf meine Electrumwallet überwiesen habe? Da blickt doch niemand mehr durch, wenn ich da irgendwelche Adressen angeben soll.
Um das alles nachzuvollziehen sind die Adressen aussagekräftiger. Aber wenn du alles innerhalb Bittrex gehandelt hast, (!jeder Kryptotrade ist steuerpflichtig innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist!), dann hast du dort keine richtigen Walletadressen. Von Bittrex kannst du dir deine Trade als csv ziehen, wenn du noch Zugang hast.

Meine wichtigste Frage ist allerdings noch offen: Wenn ich vier Jahre Zeit habe, eine Steuererklärung nachzureichen, und ich 2017 das erste Mal mit Bitcoin in Berührung kam, dann könnte ich doch nachträglich alles in einer Steuererklärung angeben, die entsprechenden Steuern zahlen und der Fall wäre erledigt? Oder gibts da wieder irgendwelche Ausnahmen? Ich will ja eben keine Steuern hinterziehen, sondern auf einen Stand kommen, wo ich irgendwann einfach sorglos verkaufen kann und keine Probleme bekomme.
Hast du denn 4 Jahre Zeit (Pflichtveranlagung ja/nein)? Wenn ja, dann hast du bis 31.12.2021 ab, die Steuererklärung von 2017 abzugeben. Du gibst eine Steuererklärung immer für ein Kalenderjahr ab. Zusammenfassen von mehreren Jahren ist m.W. nach nicht möglich.

Gibts denn irgendwelche empfehlenswerten Steuerberater, mit denen hier schon jemand Erfahrung gemacht hat?
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2194973.0