B. hat die Summe per Überweisung erhalten. Es gab ein Abhebelimit pro Tag bei seiner Bank, dadurch hätte er nicht im vollen Umfang seinen Kauf abwickeln können. Wäre aber für Kontakt A besser gewesen.
Insofern leichtfertig von B, mit einem Unbekannten per Überweisung ein Geschäft zu tätigen.
Dass die Mittel aus einer kriminellen Herkunft entspringen konnte A nicht wissen, da auch B dies nicht wusste.
Dass unabhängig davon bei A größere Mengen Geld auf dem Konto eingehen, erklärt sich dadurch, dass er aus Käufen von vor über 1 Jahr Bitcoins P2P verkauft im Freundeskreis und hier Bargeld erhält, dies einzahlt und damit Bitcoin nachkauft. Diese Coins werden dann auch wieder nach 1 Jahr oder später erst verkauft. Insofern doch juristisch i.O., oder?