Post
Topic
Board Trading und Spekulation
Re: MtGox geht in Konkurs
by
OhShei8e
on 07/03/2021, 18:53:00 UTC
Daraus resultiert bei mir gerade die Frage: muss ich das irgendwie versteuern? Gilt das als "6 Jahre in BTC gehalten und jetzt verkauft" oder als "damals verkauft und mit unvorhersehbarem Zinssatz angelegt" - damit im Auszahlungsjahr steuerpflichtig? Huh

Es gibt (mindestens) zwei Auszahlungen.

1. Die aus der Insolvenz. Das ist die Summe (in japanischen Yen), die Du aus der Insolvenz vom Insolvenzverwalter mitgeteilt bekommen hattest. Die Coins für diese FIAT-Auszahlung wurden von Insolvenzverwalter bereits verkauft. Falls Du also damals (2014 und davor) auf Gox steuerwirksam gehandelt hattest, wäre das relevant, außer Du hättest bereits 2014 Deine diesbezügliche Steuerschuld beglichen. Das werden aber die wenigsten gemacht haben, da sie ja auch nichts von Gox bekommen hatten und eine Insolvenz die Steuerpflicht aufschiebt, d.h. man muss erst nach der Insolvenz zahlen. Meistens auch das nicht, weil die Verluste aus der Insolvenz ja die Gewinne i.d.R. aufzehren. Das sieht bei Gox allerdings (inzwischen) ganz anders aus wie Du ja selber festgestellt hast.

2. Du bekommst die verblieben Coins (etwa 15% der Coins, die Du auf Gox hattest, nach meinem Kenntnisstand, also keine Garantie). Ggf. als FIAT-Auszahlung zum dann aktuellen Kurs (nach meinem Kenntnisstand, also keine Garantie). Ob das Finanzamt dabei den Zeitraum der Insolvenz als Haltezeit anerkennt weiß ich nicht. Es ist völlig klar, dass das FA ein Interesse hat an (Dein) Geld zu kommen und das Gesetz daher alles zu Deinen Ungunsten auslegen wird, an der Grenze des rechtlich möglichen. Das wird dann ggf. ein Gericht entscheiden müssen.

Eventuell wird auch die Möglichkeit bestehen sich die Coins als solche auszahlen zu lassen. Dann könnte man sie theoretisch selbst ein Jahr (oder länger) liegen lassen und hätte dann in jedem Fall die diesbezügliche Haltefrist eingehalten. ABER: Ich gehe davon aus, dass das FA alles daran setzen wird an Steuern zu kommen. Man muss da also definitiv einen Profi (Steuerberater mit einschlägiger Erfahrung) befragen. Da wird gedreht und gemacht. Das hat nichts mit Logik zu tun, außer mit der Logik des FA. Hier ist also Vorsicht geboten, um sich nicht strafbar zu machen.