Selbst wenn ich tatsächlich Gewalt ausüben würde und Dich z.B. in Zusammenhang mit einer Nötigung zusammenschlage, übe ich noch lange keine staatsähnliche Gewalt aus. Selbst wenn ich das in einer kleinen Bande mache, um Dir etwas zu klauen oder Schutzgeld zu erpressen ist das noch keine staatsähnliche Gewalt. Die Grenze beginnt dort, wo ich eine andere Obrigkeit verdränge oder eine Obrigkeit neu etabliere.
Du hängst dich also am Wort "staatsähnlich" auf?
Wie macht das in letzter Konsequenz für den Geschädigten einen Unterschied? Wenn er geschädigt wurde, wird es ihm egal sein, ob es die (staatsähnliche) "Obrigkeit" war oder eine individuelle (nicht staatliche) Einzelperson?
Das würde einer gehörigen Portion egoistischer Doppelmoral nicht entbehren. ^^
Sehe da also absolut keinen Unterschied und daher ist der Begriff "Obrigkeit" für diese Verwendung recht irreführend.