Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)
Mittlerweile findest du auch hier "widersprüchliche" Aussagen. Das ist aber nicht negativ gemeint, sondern der Tatsache geschuldet, dass man mittlerweile mehr weiß und diverse Steuerberater verschiedene Strategien verfolgen. Daher gibt es die Möglichkeiten:
- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Verkauf steuerfrei
- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Dann beginn der Haltefrist.
- Keine Versteuerung, da reiner Airdrop (Zufallsfund, Lottogewinn)
Hör dir mal den podcast über deinen Post an. Der ist wirklich interessant.