Da bin ich anderer Meinung. Egal wie lange du die in der Wallet hälst es bleibt Einkommen aus (Klein) Gewerbe und kein Kapitalertrag.
Der Handwerker kann ja sein Geld aus Aufträgen auch nicht 1 Jahr auf der Bank liegen lassen und dann ist es steuerfrei.

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Eine Wallett ist ja im Gegensatz zu einem Bankkonto keiner Person zugeordnet.
Und nun erkläre mir bitte, wie das Finanzamt mein "Mining-Einkommen" feststellen soll.