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Frankfurt. Auch wenn Digitalwährungen in aller Munde sind, noch sind viele rechtliche
Fragen rund um Bitcoin und andere Kryptodevisen nicht abschließend geklärt. Bewegung
kommt nun wieder in die Frage, wie anonym die Digitalwährungen in Deutschland sein
dürfen. Zur Erinnerung: Der Handel findet im Grundsatz nur unter Pseudonym statt, die
echten Personen dahinter zu finden ist fast unmöglich. Trotz oder gerade wegen ihrer ganzen
Möglichkeiten werden Digitalwährungen daher häufig von zwielichtigen Gestalten genutzt.
Strengere Vorschriften für Digitalwährungen
Die Bundesregierung versucht dem einen Riegel vorzuschieben. Wie die F.A.Z. bereits am 24.
Februar exklusiv berichtete, plant die Bundesregierung, die strengen Vorschriften für die
Geldwäsche nun auch für Digitalwährungen über 1000 Euro gelten zu lassen. Dies soll nun
im Rahmen einer „Kryptowertetransferverordnung“ geschehen, wie aus einer Anfrage des
FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervorgeht. Nach Willen der Bundesregierung
sollen dann Name, Adresse sowie Kontonummer des sendenden Kunden sowie Name und
Kontonummer des Empfängers übermittelt werden müssen.
Damit wird die sogenannte Travel Rule der Financial Action Task Force (FATF) umgesetzt,
die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzen soll. Solche und ähnliche
Regelungen werden in den kommenden Monaten weltweit umgesetzt werden.
„Das kann problematisch sein, wenn der Verpflichtete selbst keine Geschäftsbeziehung mit
dem Inhaber hat“, sagt der Wirtschaftsjurist Olaf Bausch. Ist man auf von der Bafin
lizenzierten Marktplätzen wie Bitcoin.de unterwegs, dürfte es keine Probleme geben. Hier
müssen sich die Kunden sowieso schon identifizieren. Anders sieht es bei zahlreichen
ausländischen Börsen aus, wo teilweise schon eine E-Mail-Adresse ausreicht.
Besteuerung von Digitalwährungen ist nicht geplant
An einer anderen Stelle haben die Investoren von Digitalwährungen wieder etwas mehr
Rechtssicherheit: Die Bundesregierung bestätigt die bestehende Verwaltungspraxis zur
Besteuerung von Kryptowährungen, so dass sie nach einer Haltedauer von 12 Monaten
steuerfrei sind. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums soll das zeitnah nochmals
bestätigen. Auch plant sie keine Besteuerung für Digitalwährungen.
Unterdessen ist der Bitcoin-Kurs zuletzt wieder gefallen. Auch die Marktkapitalisierung aller
Digitalwährungen ist gefallen, von gut 2,3 Billionen Dollar auf rund zwei Billionen Dollar.
Quelle: F.A.Z