Zum Thema Versteuerung des Airdrop hier nochmal der Vorschlag zur Verfahrensweise von Cryptotax für den Uniswap-Airdrop.
Die beiden Extreme: Kapitaleinkommen (Einkunft aus Kapitalvermögen) vs. Windfall-Profits (komplett steuerfrei)
Ihr Kompromiss: Sie gehen dort von einem Anschaffungspreis 0 aus, dann beginnt die Haltefrist von einem Jahr.
"Die CryptoTax Applikation verfolgt dabei den pragmatischen Ansatz: der Airdrop wird mit EUR 0 Anschaffungskosten angesetzt und hat daher zunächst keine steuerliche Auswirkung. Der spätere Verkauf ist dann als privates Veräußerungsgeschäft (PVG) innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig bzw. nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei."
https://cryptotax.io/uniswap-airdrop-und-die-steuer/