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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
JensFrederik
on 05/05/2021, 10:31:53 UTC
Den Verlust wirst du gegenrechnen können (gegen die Kryptogewinne nicht gegen dein Einkommen im anderen Bereich), wenn du die erhaltenen Token verkaufst, innerhalb eines Jahres nach dem du sie erhalten hast.

Das habe ich doch schon widerlegt.

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).





Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!

Mit Defi kenne ich mich nicht aus.
Aber auch dort gilt wohl, dass bei jedem Tausch von Coin A zu Coin B die Haltefrist neu beginnt.
Wenn du sowas wie Dividende oder Gewinnbeteiligung erhälst, dann wohl eher sonstiges Einkommen (§ 22 Nr. 3 EStG). Aber vielleicht auch als Kapitalertragsteuer möglich -> Günstigerprüfung beantragen.

Einige sind sogar mittlerweile der Meinung, dass es gar keine Besteuerung bei Krypto geben kann. Acura3600 hatte dazu mal einen podcast verlinkt.
Ich habe leider für 2020 schon Steuern gezahlt.. Hoffentlich krieg ich die zurück, wenn sich das bewahrheiten wird..

Unabhängig davon wirsd Du irgendeine Art der Steuer zahlen müssen, die Frage ist nur zu welchem Satz (eigener Steuersatz, Abgeltungssteuer oder vielleicht was ganz neues?!?) ganz ohne Steuer kommt man hier nicht bei rum denke ich von daher erachte ich es im ersten Step als blödsinnig hier Einwände einzulegen. Persönlich finde ich aber gleichzeitig, dass so langsam mal auch seitens der Regierung zum Thema Regulierung was kommen müsste bevor eine große Menge an Kapital mal wieder wie z.B. schon die Fachkräfte in sämtlcihen Bereichen ins Ausland abwandern. Ich persönlich bin einen Großteil der Zeit sowieso nicht im Lande und tendiere langsam aber sicher auch dazu mich vollständig aus DE zu verabschieden.

Die Gewinne aus dem Kauf und Verkauf unterliegen dem persönlichen Steuersatz gemäß §23 ESt, im Gegensatz zu Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen die Abgeltungssteuer greift.
Ich benutze zur Dokumentation ein Krypto Steuer Tool, das ist sehr hilfreich.
Ausführlich beschrieben hier: https://cryptoeinfach.de/kryptowaehrung-steuern/