Der Entwurf sieht jedenfalls gruselig aus. Vor allem weil gar nicht angegeben wird, ob wirklich jede Privatperson dann die Daten des Gegenübers speichern müsste, wie BTC-Echo spekuliert.
Selbst wenn das nur ab einer Grenze von z.B. 1000 € passieren würde, wäre das, wenn man es aus der Perspektive des Datenschutzes betrachtet, sehr bedenklich. Stellt euch mal jetzt Hunderttausende Bitcoinbesitzer vor, die brav die Adressen ihrer Transaktionspartner auf ihrem PC oder Smartphone speichern. Das dürfte dann wieder ein toller Fraß für Malware-Programmierer sein, bzw. für Anwälte, z.B. wenn einer die DSGVO nicht beachtet. Muss dann eigentlich jeder Krypto-Nutzer eine Datenschutzerklärung herausgeben?