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Board Presse
Re: Bundesfinanzministerium verlangt Einsicht in Krypto-Transaktionen
by
d5000
on 29/05/2021, 00:27:39 UTC
Hab mirs noch mal angeschaut, und mir war entgangen dass diese Verordnung "nur" für Verpflichtete im Sinne von § 2 - Geldwäschegesetz gilt. Also nicht für Privatpersonen, und z.B. auch nicht für "normale" Händler, sondern hauptsächlich für Finanzunternehmen aller Art und bestimmte Händler- und Dienstleistergruppen. Hab da was im Artikel von BTC-Echo missverstanden (ich meine, dass in einer früheren Fassung was von Privatpersonen drinstand).

Ist immerhin etwas weniger gruselig (und das was ich über Malware usw. geschrieben habe ist dann Quatsch), könnte aber bedeuten, dass in Deutschland etwas ähnliches wie der bekannte Fall in den Niederlanden droht, dass der, der von einer Exchange aus Geld abzieht oder einzahlt, nachweisen muss, dass die Wallet ihm gehört.