Es wäre tatsächlich gut, wenn jemand mit juristischem Sachverstand einen Kommentar dazu dem Finanzministerium übermitteln könnte, in dem besonders die Datenschutzgefahren von zu hohen KYC-Requirements dargestellt werden. Ich hoffe der Bundesverband Bitcoin Deutschland usw. sind da dran ...
Ja und auch inwieweit so etwas überhaupt erlaubt ist:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=5253547.msg54567100#msg54567100(Lichtenstein)
DSGVO...