Zum Thema einklagen: (Disclaimer: enthält potentiell Halbwahrheiten, basiert auf dem was ich bisher (auch von Winheller) gehört habe)
Mit der Einwirkung auf dieses BMF Schreiben könnten wir aber jedem Gerichtsverfahren zuvorkommen.
Es gibt viele Trader die LIFO (oder anderes) einklagen müssen (Gespräch mit Winheller) und nur wenige nehmen diesen Aufwand tatsächlich auf sich, weil man dies für jedes Steuerjahr und Steuerpflichtigen separat machen muss. Außerdem werden die Verfahrenskosten basierend auf dem "Streitwert" bestimmt, wobei der Streitwert der von Finanzamt eingestufte steuerliche Gewinn ist. Habe ich nun also 40k€ Gewinn gemacht, aber FIFO spuckt 5 Millionen Euro Gewinn aus, dann werden sicher allein schon die Verfahrenskosten größer als mein Gewinn sein (falls ich die Klage verliere). Das Risiko so einer Klage ist also hoch und wird nur auf sich genommen, wenn es wirklich garnicht anders geht (weshalb ich mich bisher dagegen entschieden habe, aber dieses Schreiben würde mich nun dazu zwingen...)
Lange Rede kurzer Sinn:
Alle Argumente die ein "Einzefall (alles was im BMF Schreiben steht sind angeblich "Einzelfälle") zb. bzgl. LIFO vor Gericht vorbringen würde, müssen nun als Kritik auf diesen Entwurf vorgebracht werden und eben nicht erst in irgendeinem Gerichtsverfahren. All dies ist nicht faktenabhängig, es ist allgemein entscheidbar und so muss es auch entschieden werden.
Das ist der Grund warum dieser Entwurf und Kritik an diesem vorzubringen so unfasbar wichtig ist. Wir könnten damit sehr viele unnötige teure, nervenzehrende Gerichtsverfahren abwenden. (Leider bedeutet das auch, dass Winheller und CO uns dabei nicht helfen werden, denn die verdienen an solchen Verfahren ja...)
@qwk: Danke für die Liste der Verbände per PN. Wie du nun ja siehst geht es mir gar nicht um Altcoins, wobei die Sache mit LIFO am allerwichtigsten ist. Es ist schlicht Unsinn bei meiner Handelsstrategie (gleichzeitig holden und daytrading ohne Möglichkeit der Depottrennung) FIFO zu verwenden. Ich habe zb. am Anfang des Jahres 5 BTC und 1000€. Am Ende habe ich 5 BTC und 2000€ , darf wegen Kurssteigerung aber nicht 1000€ Gewinn, sondern 500.000€ Gewinn versteuern. Das ist doch Unfug.
-
Ich würde mich freuen, wenn dein Verband dies (LIFO) vorbringen könnte. Leider weiß ich nicht, wie ich das noch professioneller formulieren könnte und kenne auf Anhieb auch keine Argumentation von Steuerberatern die LIFO versuchen durchzusetzen (allerdings sind Steuerberater erfahrungsgemäß sehr inkompetent, siehe "Verfassungswidrigkeit der Kryptobesteuerung". Die Argumentation dazu ist auch Unsinn, obwohl es tatsächlich ein Vollzugsdefizit gibt/gab)