Wie ist das eigentlich wenn man z. B. mit dem Staking erst nach einem Jahr anfängt. Bleiben die Coins dann steuerfrei oder haben wir auch hier eine Verlängerung auf 10 Jahre? Habe dazu widersprüchliche Aussagen gelesen. Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen?
1Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;
Quelle: 23 EStG
Die meisten Steuerberater sehen keine Verlängerung der Haltefrist. Ich als interessierter Laie auch nicht. Durch das BMF-Schreiben hat sich die Diskussion nun verlagert.
Wir haben uns aber zur Diskussion bezüglich des BMF-Entwurf geeinigt es hier
https://bitcointalk.org/index.php?topic=5344406.0 weiter zu diskutieren, damit es in diesem Thread nicht zu unübersichtlich wird.