Wie ist das eigentlich wenn man z. B. mit dem Staking erst nach einem Jahr anfängt. Bleiben die Coins dann steuerfrei oder haben wir auch hier eine Verlängerung auf 10 Jahre? Habe dazu widersprüchliche Aussagen gelesen. Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen?
In einem Interview hat mal ein Steueranwalt gesagt, dass wenn einmal die Haltefrist abgelaufen ist, sie nicht mehr neu anfangen kann. Heißt ja auch HaltefristVERLÄNGERUNG .
Ja, ich hab schon beides in Videos von Steuerberatern (mal Verlängerung, dann wieder nicht) gesehen, deshalb hätte ich da gerne Klarheit, weil das bei mir schon nen Unterschied macht bei einigen Coins.
"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest
in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"
Die Frage ist wie hat man denn "in einem Kalenderjahr" aus dem Gesetzestext zu interpretieren?
Kann ich eigentlich ne verbindliche Anfrage beim Finanzamt stellen?