Wie ist das eigentlich wenn man z. B. mit dem Staking erst nach einem Jahr anfängt. Bleiben die Coins dann steuerfrei oder haben wir auch hier eine Verlängerung auf 10 Jahre? Habe dazu widersprüchliche Aussagen gelesen. Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen?
In einem Interview hat mal ein Steueranwalt gesagt, dass wenn einmal die Haltefrist abgelaufen ist, sie nicht mehr neu anfangen kann. Heißt ja auch HaltefristVERLÄNGERUNG .
Interessant. Wie verhält sich das dann bei Coins, die bspw. 2013 angeschafft und 2017 verliehen wurden. Entsteht dann an dieser Stelle eine Haltefrist von 10 Jahren?
Die Frage wurde in dem Livestream weiter oben auch behandelt, leider wurde nur festgestellt, dass das BMF-Schreiben darauf nicht eingeht und es unterschiedliche Meinungen dazu gibt. Der Steuerberater sagt er gehört zu der Fraktion, die meint, dass es eigentlich keine rückwirkende Verlängerung der Steuerfreiheit gibt, wenn man das Gesetz aber wörtlich nimmt ist es wohl tatsächliche eine Verlängerung auf 10 Jahre. Im Endeffekt wissen wir nichts sicher und man muss wohl ne verbindliche Anfrage an sein Finanzamt stellen um Klarheit zu bekommen....wie ich die Finanzämter kenne werden die das aber wohl eher negativ den Steuerzahler auslegen.