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Topic
Board Trading und Spekulation
Re: Der Aktuelle Kursverlauf
by
MinoRaiola
on 08/07/2021, 16:36:58 UTC
Negativzinsen auf Girokonten für Neukunden und Bestandskunden, die das Kontomodell wechseln, sind laut einem Urteil des Landgerichts Leipzig zulässig. Eine Klage gegen Verwahrentgelte der Sparkasse Vogtland wurde abgewiesen.
Ihr müsst demnächst Negativzinsen bezahlen wenn ihr eine Wallet.dat besitzt, ich suche noch gerade nach der Adresse an die ihr das überweisen müsst.

Habe leider meine Blockchain nicht gesynct. Mal das Landgericht fragen ob ich da 'ne Webwallet verwenden könnte.
Zahlt es pünktlich, Negativzinsen sind schliessich Gerichtsfest im Vogtland.

Wozu noch Banken? Und wie verantworten sie sich vor sich selbst? Da wird es doch eng, sehr eng.

Lediglich für ein Kontomodell für Schüler und Studenten, das mit kompletter Gebührenfreiheit beworben werde, darf dem Urteil zufolge kein Verwahrentgelt erhoben werden.
Der erste Tripp ist umsonst, klassisches Drogendealer Geschäftsmodel.

Manchmal zweifele ich an mir selbst, warum kommen mir nicht solche Bänkster Ideen? Oder Schutzgelderpressung, "Schönes Guthaben das sie da besitzen wäre doch schade wenn dem etwas zustossen würde!"


Was soll man dazu noch sagen, außer man will immer mehr Gebühren berechnen und das teilweiae hart erarbeitete Geld behaltet und nicht auszahlen. Ein Verwahrentgelt von 0,7 Prozent für Neukunden, die mehr als 5.000€ auf dem Girokonto mitbringen. Soll das etwa abschrecken, dass man zu der Sparkasse bestenfalls mit einem Dispo von 5.000€ einsteigen kann…Die Banken sollten eher den Service verbessern, für den man auch gerne ein paar Euro mehr zahlt.