Wie sieht es dann mit der Haltefrist aus?
Muss ein Jahr gehalten werden um nicht nochmals Steuern zu zahlen oder gilt da die Haltefrist nicht?
Erbschaften und Krypto sind mal wieder ein besonderes Thema.
Die Erbschaftssteuer fällt erst einmal unabhängig von einer Haltefrist von Kryptos an. Das geerbte Vermögen ist ja entscheidend und dabei spielt es ja keine Rolle ob Bargeld, Schmuck, Immobilien oder eben Kryptos den Wert darstellen.
Also muss der Wert des geerbten Kryptoportfolios zum Zeitpunkt der Erbschaft als Grundlage für die Steuerberechnung herran gezogen werden, egal ob die Coins über oder unter der Haltefrist von einem Jahr liegen.
Für den Erben wiederum dürfte der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt der Coins relevant sein um diese steuerfrei veräußern zu können. Da eine Erbschaft ja keinen Trade darstellt, beginnt meiner Meinung nach die Haltefrist nicht wieder von neuen. Genau genommen erbst du ja die priv. Keys zu den Adressen und es findet ja nichtmal ein Transfer auf eine andere Adresse statt. Zu beachten wäre lediglich ob irgendwelche Coins des geerbten Portfolios einer 10 jährigen Haltefrist unterliegen.