ich habe 2017 für meinen Vater in Kryptowährungen investiert. Diese sollen jetzt vererbt werden.
Quote
Liegt kein Rechtsgeschäft vor, sondern wie bei der Erbschaft der Erwerb kraft Gesetzes, handelt es sich wirtschaftlich ebenfalls um keine Anschaffung.[1] Steuerrechtliche Ausnahme ist hierbei jedoch der Anschaffungszeitpunkt als Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser.
3Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen
ich habe 2017 für meinen Vater in Kryptowährungen investiert.
Hier ist die Frage, wer wie was bezahlt hat. Wenn du das mit deinem Geld gekauft hast und ihm die Coins gegeben (verschenkt) hast, dann läge hier eine Schenkung von Kind zu Eltern vor. Der Freibetrag dabei beträgt 20.000€