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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 20/09/2021, 08:54:23 UTC
⭐ Merited by qwk (2)
ich habe 2017 für meinen Vater in Kryptowährungen investiert. Diese sollen jetzt vererbt werden.

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Liegt kein Rechtsgeschäft vor, sondern wie bei der Erbschaft der Erwerb kraft Gesetzes, handelt es sich wirtschaftlich ebenfalls um keine Anschaffung.[1] Steuerrechtliche Ausnahme ist hierbei jedoch der Anschaffungszeitpunkt als Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anschaffung


https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/private-veraeusserungsgeschaefte-211-unentgeltlicher-erwerb_idesk_PI20354_HI2530192.html

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3Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Ansonsten Steuerberater fragen.


Interressant kann allerdings dieser Punkt sein:
ich habe 2017 für meinen Vater in Kryptowährungen investiert.

Hier ist die Frage, wer wie was bezahlt hat. Wenn du das mit deinem Geld gekauft hast und ihm die Coins gegeben (verschenkt) hast, dann läge hier eine Schenkung von Kind zu Eltern vor. Der Freibetrag dabei beträgt 20.000€