Für welches Jahr ist die Nachzahlung. 2017? Dann bist da damit aber etwas spät dran, so weit ich weiß gilt die vier Jahresfrist nur wenn du gar nicht verpflichtet warst eine Steuererklärung abzugeben, in deinem Fall war das aber nicht so.
Vielleicht war Krypto ja noch on top auf die normale Steuererklärung? Kann ja sein, dass er/sie steuerfreie Lohnersatzleistungen > 410 Euro wie z.B. Krankengeldbezug erhalten hat und daher eine Veranlagungspflicht vorgesehen ist.
Also so wie ich den Sachverhalt verstehe, wurde die Steuererklärung für 2017 schon gemacht, im März diesen Jahres hat er/sie dann erst erkannt, dass einige Trades wohl steuerpflichtig waren und die wurden jetzt nachdeklariert.
Das wird einem dann doch aber als Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung ausgelegt (ich hätte in der Erklärung 2017 etwas nicht angegeben, was ich hätte angeben müssen), oder? Wäre jedenfalls ganz interessant zu erfahren, ob da von Seiten des Finanzamtes noch irgendwas nachkommt.