Mal völlig ab von der Frage, ob es steuerlich günstig ist oder nicht, eines müsste doch auf jeden Fall funktionieren und zwar eine EÜR und Versteuerung als normales Einkommen?
Also alle Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf dem Bankkonto im Kalendarjahr bzgl. Bitcoin auflisten, dann daraus einen Gewinn/Verlust ausrechnen und diesen bei der Einkommensteuer ansetzen oder wäre das nicht statthaft?
Hierfür musst du Privat- und Betriebsvermögen abzugrenzen.
EÜR greift meines Wissens für Betriebsvermögen. Für Privatvermögen greift eben das private Veräußerungsgeschäft (§ 23).
Dass Unterschiede zwischen der Besteuerung von privaten und gewerblichen Gewinnen bestehen, hatten wir
ja schon. Grundsätzlich sollte man aber beachten, welche
gelten.