Ich wollte gerade
Der Einspruch des Klägers blieb ohne Erfolg (Einspruchsentscheidung vom 17. April 2007). Das Finanzamt begründete seine Entscheidung damit, dass der Kläger durch seine Tätigkeit als Daytrader den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten habe. Der Kläger habe keinen unmittelbaren Handel mit institutionellen Partnern getrieben und es habe auch ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht vorgelegen.
In meinem Fall liegt schon ein Geschäftsbetrieb vor und ich rechne alle möglichen Einnahmen/Ausgaben darüber ohne Probleme ab.
Bzgl. meines BTC-Handels ist es leider so, dass sämtliche Zahlungsein- und ausgänge nicht über das Firmenkonto laufen, von daher wird es wohl schwer.
Ich versuche es einfach und werde meine Gewinne bzgl. BTC-Handel
ähnlich einer EÜR ermitteln und dem FA als "privat" so vorlegen. Mal schauen, was die davon halten.