Ansonsten: kann es ein Fehler (im Sinne von: Bevorteilung meiner selbst) sein, Mining als Anschaffung mit Preis 0 zu sehen?
Nö, natürlich nicht. Bei einer Veräußerung
innerhalb der Spekulationsfrist würde also der Verkaufspreis als voll zu versteuernder Gewinn fällig. Ich erwarte auch, dass genau das eintreffen wird, nämlich Anschaffungskosten von null Euro. Diese Antwort wird hoschie nicht gefallen. Einziges Bonbon: Unkosten wie Strom, Mining-Hardware kann man absetzen.