"Haltefrist Nachweis über Wallet": Wenn ich die Haltefrist über "wallet" nachweisen kann hab ich ja enormen Gestaltungsspielraum? Was konstituiert ein "wallet"? Reicht schon 1 Adresse? Da leg ich coins hin und wenn sie 1 Jahr lagern kann ich sie unabhängig davon was meine anderen coins derselben währung auf anderen Adressen so machen, diese zum Exchange schicken und steuerfrei veräussern oder wie?
Nach
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3 wird ein Wallet durch Public und Private Key definiert. Das klingt für mich eindeutig nach Adresse.
"Einzelbetrachtung": wie soll das denn genau gehen? Ja, ich "kann jede coin bis zur coinbase tx nachverfolgen", aber unterwegs werden die coins doch in den transaktionen gemischt. Da kann man meiner Meinung nach nur unter bestimmten bedingungen coins vom kauf bis zum verkauf nachverfolgen.
Du kannst es aber über das Datum verfolgen. Also nach FIFO