Fallen schon steuerfreie Coins wieder zurück in die Steuerpficht, wenn ich diese nach der Haltefrist (365 Tage) zum staken heranziehe?
Ja, nach aktueller Gemengelage ist das so in Deutschland bzw. wird es so von den meisten Finanzämtern interpretiert und so ist es auch in dem Entwurf des BMF aufgeführt.
Deshalb macht der Verkauf von steuerfreien Coins und den Rückkauf fürs Staking grundsätzlich schon Sinn wenn man dieser Auffassung folgt.
Ich kann zu den ganzen Themen den Youtuber Bitcoin2Go empfehlen, der einmal monatlich ein neues Video mit dem Anwalt für Steuerrecht Phillip Hornung von der Kanzlei Winheller in Frankfurt macht, die sich auf das Thema Kryptowährungen spezialisiert haben und entsprechend viele aktuell Mandaten auch vor Gericht vertreten. Interessant ist auch, wenn er immer berichtet wie unterschiedlich aktuell noch die Gerichtsentscheide ausfallen. Kommt schon mal vor, dass zum gleichen Thema das Gericht in Berlin was anderes sagt als das in Nürnberg.
Hier speziell ein Video zum Thema Staking vor wenigen Monaten:
https://www.youtube.com/watch?v=IKgr4uNSAjI