Die Meinungsäußerungsfreiheit ist konstitutiv für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und es verbietet sich, bei der Bestimmung ihres Schutzbereichs nach „guten“ und „schlechten“ Meinungen oder ausgewogenen und unausgewogenen Begründungen zu differenzieren.
Stellungnahme der Medizinischen Fakultät zu Statements von ASTA und Kritische Mediziner*innen bezüglich eines apl. Professors
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die Sekte der neo-trivial-religiösen Erweckungsbewegung, die ausschließlich ihre Ideologie und ihre Meinungen in den Vordergrund stellen und alle anderen auschließen und mundtod machen wollen, sollten sich vielleicht mal an eine Lebensweisheit des Girondisten Pierre Victurnien Vergniaud erinnern. Kennt ja jeder...
Ja ich weiß, in den linken Milieus hat man gewisse Erinnerungslücken, da nehmen sich die ASTA Leute und die "schlagenden Verbindungen" von Münster nicht viel.
Aber in Sachen Antisemitismus würde ich an Stelle der linken Moralisten erstmal den Dreck vor der eigenen Türe wegkehren.