Hallo,
aktuell sind die Kurse ja außergewöhnlich stark gefallen und so mancher schaut vermutlich etwas betrübt auf den Wert seines Portfolios.
Ich überlege gerade folgendes:
Mal angenommen ich habe im Sommer 2021 1 Bitcoin für 40.000 Euro gekauft (fiktiver wert, dient nur zur Anschaulichung). Aktuell liegt der Wert bei 30.000 Euro, also 10.000 Euro unter meinem Einkaufspreis.
Solange ich (wohnhaft in DE) meinen Bitcoin unterjährig verkaufe sollte ich die 10.000 Euro Verlust steuerlich geltend machen können, oder? Es wäre genauso möglich direkt nach dem Verkauf des Bitcoin diesen wieder zu kaufen, so dass ich für den Neustart der einjährigen Haltefrist in diesem Beispiel Verluste in Höhe von 10.000 Euro geltend machen dürfte, oder sehe ich das falsch?
Mir ist klar dass i.d.R. nach FIFO berechnet wird. Sollte ich also noch ältere BTC in der Wallet haben geht die Rechnung nicht auf. Am einfachsten wäre hier ein Totalverkauf des Walletinhaltes und anschließendem Neukauf, dann wäre man auf der sicheren Seite.
Wäre dies nicht eine Möglichkeit trotz der fallenden Kurse immerhin steuerlich Gewinne einzufahren? Ich gehe derzeit nicht davon aus dass unterjährig die Kurse vom (fiktiven) Sommer 2021 erreicht werden und rechne ohnehin mit einer längeren Haltedauer meinerseits, so das es mir nicht wehtut dass das Jahr der Haltedauer erneut startet...
Grüße