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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
ffischer
on 31/01/2022, 09:33:21 UTC

Hallo zusammen,

hatte hier schon jemand das Vergnügen, sich mit ALG1 und Tradinggewinnen zu beschäftigen? (ALG1 = Arbeitslosengeld 1 in .de)

Zins/- Mieteinküfte und Kapitalerträge werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.  (Privates Veräusserungsgeschäft?)
Nebenjob - Freibetrag von 165 Euro im Monat bei maximal 15 Wochenstunden.                   (Ist ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob und ebenfalls kein Privates Veräusserungsgeschäft.)

Laut Winhe**er ist der Vorwurf der Selbstständigkeit durch das BMF Schreiben beim Trading mit Crypto nicht gegeben, wenn man nur für sich selbst handelt.

Somit dürften die Gewinne nicht anrechenbar sein und der Vorwurf der Selbstständigkeit ist ebenfalls nicht gegeben.

Wie seht ihr das?

Viele Grüße.



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