Da das hier kein reines Deutschlandforum ist, in AT hat sich die Besteuerung geändert und ist nicht mehr gleich.
Genau. Wir haben auch dafür extra einen Thread nur für Österreich:
Bitcoin & die Steuer - FAQ (AT)Und noch eine Frage zu DE. Die Haltefrist von einem Jahr (und einem Tag) bedeutet ja nur dass, wenn man am 1.1. eines Jahre kauft man am 2.1. des Folgejahres verkaufen kann. Der eine Tag wird nur erwähnt damit man daran denkt das Jahr auch abschließen zu lassen? -- Edit: Ja, ist genau so. Der eine Tag ist nur dazu da um sicherzustellen, dass das eine Jahr auch abgelaufen ist.
Genau. Das kann ich so bestätigen.
In §23 EStG seht:
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Ein Jahr sind 365 Tage. Verkauft man also innerhalb dieser 365 Tage, dann ist die Haltefrist unterbrochen. Also mit 365 Tage + 1 Tag um 00:00:01 ist man auf der sicheren Seite. Aber frage mich jetzt bitte nicht, wie das bei einem Schaltjahr ist.

Das werde ich mal bei Gelegenheit meinen Steuerberater fragen.