Kleines Update: Krankenkasse hat die Prüfung abgeschlossen und einfach die Veräußerungsgewinne (unter einem Jahr) aus der Steuererklärung durch 12 geteilt und mir als monatliches Einkommen zugerechnet. Kann ich mit leben und passt auch so....
Danke für die Rückmeldung.
Das deckt sich dann ja auch mit den Informationen, die wir hier im Thread zusammengetragen haben. Alle Gewinne, die innerhalb der Haltefrist aufgelaufen sind und in der Summe mindestens 600€ betragen, werden als Einkommen angerechnet. Bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass man durch verlustreiche Verkäufe innerhalb der Haltefrist die Höhe des anrechenbaren Einkommens optimieren kann.