Die können klagen, nur wir in Europa haben keine Möglichkeit, obwohl Gox hier eine Niederlassung hat. Oder was haben wir für Möglichkeiten?
Eine Strafermittlung erfolgt immer vor Ort. Wenn Mark sich tatsächlich in die USA begibt, könnte man ihn dort wegen Betrug und Konkursverschleppung anzeigen. Wenn er nach DE kommt natürlich auch hier.