Hallo Zusammen,
ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Werbungskosten, ich habe leider in der SuFu nichts dazu gefunden....
vorab: Ich nutze Cointracking um meine Transaktionen zu tracken.
Darf ich Auszahlungsgebühren, Einzahlungsgebühren, Sonstige Gebühren und Trading Gebühren als Werbungskosten
in der Anlage SO Zeile 46 (Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft) geltend machen oder nur bestimmte Kosten ?
Und wenn ja, wo trage ich das ein ?
Vielen Dank im Voraus
