Die Politik hat bisher keine Klassifizierung vorgenommen, deshalb gibt es letztlich zwei Meinungen:
Bitcoin ist keine Sache: (herrschende Meinung)
https://viewer.content-select.com/pdf/viewer?id=5186&id_type=doi&identifiers=10.1628%2Facp-2021-0002&signature=b1ba7b9bbf99613b7bbccd6f3376fda01727d7f9&frontend=1&language=eng&session=re2EU1IqnlKhMUKJ12GQuHIIeycJgvs03NtITVnKrAwBqIYaGeXw6R3TMtMwQPRgBitcoin ist eine Sache: (nur vereinzelt vertreten)
NJW 2019, 3609
Gehe ich davon aus, dass Bitcoins keine Sache sind, werden sie dem zugerechnet werden, der die tatsächliche Möglichkeit hat über sie zu verfügen (NZWiSt 2020, 49ff.). Es läuft also in etwa auf not your keys not your coins heraus. Ein bestohlener könnte die Bitcoins von einem Käufer des Diebs nicht herausverlangen.
Gehe ich davon aus, dass Bitcoins Sachen sind wird es kompliziert. Ein gutgläubiger Erwerb wäre möglich aber nur wenn die Bitcoins nicht gestohlen worden sind. Das wäre zB der Fall, wenn jemand Bitcoins die er nur als Darlehen erhalten hat veräußert. Werden die Bitcoins gestohlen, kann der Erwerber sich nicht auf seinen guten Glauben berufen auch wenn er von dem Diebstahl nicht weis. Dies resultiert draus, das Bitcoin zwar teilweise als Sache eingestuft werden aber niemals als Geld. Folglich könnte ein bestohlener die Bitcoins auch von einem dritten herausverlangen, welcher nicht der Dieb ist.
Im Ergebnis lässt sich sagen, dass wohl niemand Bitcoins zurückbekommen kann die ihm gestohlen und dann weiterveräußert wurden. Ihm bleibt nur den Dieb auf Schadensersatz zu verklagen. Zwar wäre es möglich die Bitcoins zu bekommen, wenn man davon ausgeht, dass Bitcoins eine Sache sind, aber danach sieht es nicht wirklich aus.
Letztendlich braucht es eine Regelung durch die Politik, entweder, dass Bitcoin als Sache gelten aber § 935 II BGB anwendbar ist (Bitcoins also als Geld eingestuft wird), oder am besten eine eigenständige Regelung.
Das ist jetzt nur meine eigene Meinung uns stellt natürlich keine Rechtsberatung dar.
Für Krypto sollte es eine eigene Kategorie geben, denn Krypto besitzt völlig andere Eigenschaften von all dem was wir kennen.
Bisherige Regelungen sind auf Krypto nur sehr begrenzt anwendbar weil es eine neue Technologie ist.