Ich schlage eine Brücke. Damit Du siehst, wie es bei anderen Geschäften laufen kann. BTC Handel = privates Veräußerungsgeschäft. Ich gehe davon aus, dass Du nicht gewerblich handelst.
Grundstück Enteignet != VeräußerungErhältst Du nach der Enteignung eines Grundstücks eine Entschädigung, dann handelt es sich nicht um ein privates Veräußerungsgeschäft, weil die Enteignung keine Veräußerung darstellt. Denn Du verlierst Dein Eigentum ohne dass Du darauf Einfluss hättest, entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 23. Juli 2019, Az. IX R 28/18).
https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/Diebstahl, Brand, Katastrophe, Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts != Veräußerunghttps://gewinnen.haufe-suite.de/web/umantis-recruiting/externalcontent/-/print/serviceId/229/externalcontentid/HI1000472/haufeChapterIndex/HI2095006.html>
Deine BTC wurden nicht veräußert, Du hast, einen selbstverschuldeten Totalverlust. Ich denke, das Finanzamt wird das erstmal hinnehmen.
Welche Beweise Du für "Nicht Wissen eines Schlüssels" und "Kein Backup/Zugriff" liefern musst, ist unklar. Eine Veräußerung liegt nicht vor.
Deine Pub Adressen können auf ewig verfolgt werden. Wäre ich Finanzamt, würde ich mir die Pub Adressen geben lassen ^^