Es sieht so aus, wie du beschrieben hast. Momentan gibt es noch ein Verrechnungsverbot. Trotzdem könntest du die Verkäufe mit Verlust jetzt tätigen und dann einen Verlustvortrag bei der Steuer einreichen. Diese Verluste kannst du mit in die Zukunft nehmen. Wenn du also z.B. im Bullrun 2024 wieder steuerliche Gewinne hast, können diese um die Verluste aus 2022 geschmälert werden.