Danke fürs verlinken.
Ich bin zwischenzeitlich zu dem Schluss gelangt, dass beides gilt. Sowohl die volle erbschaftsteuer (oberhalb der freibeträge) gemessen zum Zeitpunkt des praktisch möglichen Zugriffs auf die wallet (also bspw. zugriff auf die steelwallet), als auch die Übertragung des kaufzeitpunktes gemäß fußstapfentheorie.
Heißt wenn die coins schon beim Erlasser außerhalb der Jahresfrist liegen, ist es dem erben überhaupt nicht möglich verluste steuerwirksam zu machen.
Einziger Ausweg scheint zu sein, den erben dazu befähigen im Fall der Fälle sofort alles zu liquidieren oder bewusst den Zugriff auf die wallet zu verzögern. Also per Testament erst die Anleitung zu geben was der Erbe alles lernen muss und dann erst Monate später die steel wallet.
Wie kann denn beides gelten?