Guten Morgen ihr,
melde mich auch mal wieder in diesem Teil des Forum, da ich eine Frage zu "Gütern des täglichen Gebrauchs" habe. Habe gerade das
Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 3/22
Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero)
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310057/"überflogen" (Begründung (21)) und frage mich jetzt wie die Besteuerung von Beträge ist, welche von meiner mit Kryptos geladenen Debitkarte einzuschätzen sind...
Ich mache mittlerweile unseren Wocheneinkauf damit, und meine Frau nutzt diese mit, wir machen das eigentlich primär auch wegen des Cashback. Bei Binance kann man priorisiert Coins/Token hinterlegen, die automatisch zur Begleichung umgewandelt werden. Also wenn Vorgänger "ungenügend" -> next 1. EUR 2. BNB 3. BTC 4. ETH 5.etc.
So zwischen 4-6% Cashback in BNB ist schon ein kleiner Sparplan

Als "Güter des täglichen Gebrauchs" sehe ich zunächst Lebensmittel, Tanken etc. Aber wie sieht es denn mit Urlaub/Reisen, oder anderen größeren Anschaffungen Fernseher, Computer etc. aus?
Bei Haufe habe ich das hier gefunden:
https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/littmannbitzpust-das-einkommensteuerrecht-estg-23-b-wg-des-taeglichen-gebrauchs_idesk_PI25844_HI9400039.htmlDa wäre dann mein Fernseher und Computer abgedeckt, aber der Urlaub/die Reise eher weniger...
Wie seht ihr das, hat da jemand zufällig schon "Entscheide/Erfahrungen" gelesen/gesehen/gemacht?
Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber die Ausnahme gilt doch nur für Verkäufe der Güter des täglichen Gebrauchs. Du fragst aber nach der Anschaffung. Wenn du also einen TV für 10.000€ mit BTC kaufst und der BTC noch nicht aus der Jahreshaltefrist raus und gleichzeitig im Wert gestiegen ist, dann musst du auf den Kauf (aka Verkauf der BTC) Steuern zahlen.