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Keine Ahnung ob es dich betrifft, aber durchaus lesenswert. Hierzu ein Artikel der BaFin:
Bisher sind der BaFin keine NFT bekannt, die als Wertpapier im aufsichtsrechtlichen Sinne einzuordnen sind. Zum einen fehlte es den Token bislang an verkörperten wertpapierähnlichen Rechten. Und zum anderen sind NFT in der Regel mit individuellen Rechten und Inhalten versehen, sodass eine Standardisierung und damit Handelbarkeit im Sinne des aufsichtsrechtlichen Wertpapierbegriffs ausscheidet. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch NFT in Zukunft als Wertpapier eingeordnet werden. Dies könnte der Fall sein, wenn zum Beispiel 1.000 NFT die gleichen Rückzahlungs- und Zinsansprüche verkörpern.
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Erlaubnispflichten: Der Einzelfall entscheidet
Wie auch bei anderen Token wird die Frage, ob NFT als Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 2 Absatz 5 Wertpapierinstitutsgesetz einzustufen sind, regelmäßig unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden sein. Von Bedeutung ist dabei, welche Rechte ein Emittent mit den Token verknüpft und wie diese nach der Emission genutzt werden können.
Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2023/fa_bj_2303_NFT.htmlIst das Thema mit dem smart contract vielleicht am Ende komplexer als ich jetzt vermute ?
Standardisierte Smart-Contracts gibt es zur Genüge. Da musst du nicht auf Opensea zurückgreifen. Das ist viel zu umständlich. Außer du hast Lust tausende Traits einzeln einzupflegen. Wenn du aber einen komplexen Smart-Contract verwenden möchtest, der ggf. auch Ausschüttungen und Perks automatisiert weitergibt, wirst du das entweder selbst schreiben oder dir von einer Entwickler-Firma bauen lassen müssen.
Von manueller Handarbeit für die Ausschüttungen würde ich abraten, hört sich nicht sehr ausgereift an. Insbesondere wenn du alleine das Team bist.