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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Turbartuluk
on 29/06/2023, 06:21:06 UTC
⭐ Merited by bct_ail (2) ,Halab (2)
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder ein einschätzung geben.

Ich habe laut Cointracking Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG Gewinne von 300k und Verluste von 400k. (Alle gewinne und Verluste kamen von Hebeltrading/Margin/Derivate/Futers..) Laut gesetzt dürfen aber nur 20k Verluste angerechnet werden, dies würde theoretisch zu einer Nachzahlung von 70k bedeuten, da ich ja 280k mit 25 % besteuern müsste..... Um dies zu umgehen habe ich ein Gewerbe angemeldet anstatt eine Trading Gmbh zu Gründung. ( So müsste ich alle Verluste gegenrechnen können) Nun ist das Finanzamt anderer Meinung. Hat jemand Erfahrung der auch mit Derivaten/Margin handelt ? Wie regelt ihr das, wenn ihr über 20 k Verluste habe ? Habt ihr alle eine Trading GmbH angemeldet ?? Oder auch ein Gewerbe?

Hi,
die Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20k beim margin trading kann ich bestätigen, das hat mich 2021 auch betroffen (wenn auch nicht besonders stark).

Gewerbe anmelden dürfte meines Wissens übrigens keine Lösung sein. Daytrader können zwar als Freiberufler eingestuft werden, das ändert aber nicht die Verrechnung der Gewinne/Verluste im Hinblick auf die Abgeltungssteuer. Damit lassen sich dann nur andere Werbungskosten, wie Büroausstattung, laufende Kosten Arbeitszimmer, etc. besser abrechnen.
Und wenn neben den Kapitaleinkünften keine sonstigen Einkünfte vorhanden sind, hat man halt den "Vorteil" dass man nicht bei 25% startet sondern beim persönlichen Steuersatz, der für die ersten ~9.000 EUR bei 0% liegt.

Hier noch ein paar links zum thema:

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/verlustverrechnung.html#:~:text=Eingeschr%C3%A4nkte%20Verlustverrechnung%20und%20Mindestbesteuerung&text=Verluste%20d%C3%BCrfen%20nur%20noch%20mit,auf%2020.000%20Euro%20j%C3%A4hrlich%20begrenzt.
https://www.juhn.com/fachwissen/gmbh-steuerrecht/verlustverrechnung-termingeschaeft/
https://finanzkun.de/artikel/selbststaendig-als-day-trader/
https://www.nextmarkets.com/de/handel/glossar/daytrading-steuern

Die Begrenzung der Verlustverrechnung ist demnach zwar Verfassungsrechtlich zweifelhaft und dürfte in Zukunft wieder gekippt, werden aber aktuell ist es die gesetzliche regelung und das Finanzamt dürfte da im Recht sein.

Als Ausweg dürften also wirklich nur 2 Lösungen Infrage kommen:
1. (kurzfristig) Verluste aus Terminkontrakten auf Teufel komm raus unter 20k halten -> schau nochmal bei den Steuerfallen rein: https://bitcointalk.org/index.php?topic=5437021.msg61664958#msg61664958
2. Trading Ug / GmbH Gründen -> schau auch mal hier rein: https://bitcointalk.org/index.php?topic=5456138.0