Wie gesagt, auch für mich scheint die Beweislage eindeutig zu sein aber das Recht auf Verteidigung darf man niemandem nehmen. Anders wär‘s gewesen, wenn der Account erst vor kurzem gehacked worden wäre.
Das ist so korrekt, aber der Benutzer hat kurz nach den Anschuldigungen die Online-Zeit eingestellt usw. daher gehe ich davon aus der Benutzer weiß ganz genau was los ist, und hat einfach das Weite gesucht oder hat noch mehrere gestohlene Accounts und konzentriert sich auf diese.
Ob es vor kurzem oder vor längerer Zeit ist/war spielt für mich eher keine Rolle, wenn die Zugehörigkeit eindeutig bewiesen werden kann. Zur ersten Verteidigung sollte maximal eine Woche ausreichen wenn der Benutzer immer aktiv war.