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Board Projektentwicklung
Re: Steuern sparen mit eigenem Token
by
Turbartuluk
on 17/07/2023, 21:27:03 UTC
Wieso kann Person 2 in diesem Fall seine Gewinne aus Trading mit den Zinsen aus einem privaten Kredit gegenrechnen? Kann man hier wirklich einen Kredit fürs Trading ausstellen, dass das damit dann verrechnet wird?
Das müsste doch eigentlich unabhängig voneinander betrachtet werde. Person 2 kann doch die Kreditzinsen nicht steuerlich absetzen und muss dann dafür die Trading Gewinne versteuern.
Ich glaube dir, dass du mit einem Steuerberater gesprochen hast aber kannst du das noch ein wenig genauer ausführen?
Wenn ich ein Kredit für ein Auto aufnehme oder für ein Haus und das dann mit Gewinn verkaufe (welchen ich versteuern muss), kann ich das doch auch nicht gegenrechnen oder doch?

Das ist im grunde genau der Punkt warum der Ansatz in meinen Augen so nicht funktioniert.

Angenommen ich hätte als die 2. Person die Lizenz krypto trades für dritte durchzuführen und ich würde dies als Privatperson tun (was alleine schon aus haftungsfragen wohl nicht anzuraten wäre). Im darlehensvertrag wäre dann ein variabler Zinssatz festgelegt der sich an den Gewinnen abzüglich Honorar orientieren würde.
Dann würde  man die Zinsen als Werbungsausgaben für die Veräußerungsgeschäfte in die Anlage SO eintragen, vgl. https://blockpit.io/blog/krypto-steuererklaerung-anleitung-deutschland/#steuererklarung-anlage-so-fur-kryptowahrungen-ausfullen

Hätte man aber keine Lizenz und dürfte die beiden Geschäfte daher nicht koppeln, dann würden die gezahlten Zinsen wohl bei den Kapitalerträgen in Anlage KAP zu verbuchen sein und würden die veräußerungsgewinne eben nicht direkt reduzieren.
@Serpens66: korrigiere mich gerne falls ich da falsch liege.

Bei einer GmbH als 2. Person wäre das dagegen unkritisch weil hier für die Gewinnermittlung ohnehin alle Einnahmen und Ausgaben verrechnet werden.