Mahlzeit, ich frage mich gerade, ob ich irgendwas verpasst habe.
In meiner Steuererklärung für 2021 habe ich den Verkauf von Bitcoin im Wert von ca 2000€ angegeben. Es ging um zwei Trades, Haltedauer war jeweils über ein Jahr.
Sowohl in der Elster-Vorschau als auch in den Online-Bescheiddaten wird der Verkauf voll als zu versteuerndes Einkommen angerechnet, ich soll 430€ nachzahlen. Einen rechtsmittelfähigen Bescheid habe ich noch nicht.
Hat sich hier etwas an der Rechtslage geändert, so dass die Haltedauer nicht mehr zählt?