Hi,
evtl. kann jemand Licht ins Dunkel bringen.
Werden Crypto Margin Trading gewinne immer nach § 20 EStG Kapitaleinkünfte versteuert, oder gibt es auch Kryptobörsen mit "Differenzausgleich" wo es nach § 23 EStG Einkommensteuersatz versteuert werden kann?
Bei § 20 EStG Kapitaleinkünfte ist die Verlustverrechnung auf 20.000 Euro begrenzt, was ein Problem werden kann.
Ich denke mal du fragst nach dem Steuerecht für DEU?!
Bei Margin trading bekommt man i.d.R. beim schließen des tarades nur die Gewinne/Verluste ausbezahlt, sprich das ist ein Differenzausgleich (=CFDs) und unterliegt damit der Abgeltungssteuer und der beschränkten Verlustverrechnung.
Alte Verluste von früher kann man aber durchaus noch zusätzlich verrechnen, das sieht dann beispielsweise
so hier aus.
Alternativ gibt es sog. Leveraged Token (z.B. BTCUP und BTCDOWN) die wie alle normalen coins mit dem persönlichem Steuersatz versteuert werden. Theoretisch wären die nach 1 jahr auch steuerfrei, allerdings dürfte es aufgrund des rebalancings nicht sehr klug sein die so lange zu halten. Für kurzfristige Trends oder zum shorten / hedgen sind die aber durchaus geeignet, wenn etfs aufgrund des Steuertopfes keine Option sind....
