Ich könnte mir vorstellen, dass die Sinbad Kampagne da vielleicht schon noch ein Nachspiel haben wird, zumindest hat mich Binance heute folgendes gefragt:
Grundsätzlich würde ich mir da erstmal keinen Kopf machen, das Bewerben von Mixern ist nicht verboten und das Seizing war definitiv nach deiner Einzahlung bei Binance. Ich würd da aber an deiner Stelle mit offenen Karten spielen und klar sagen was Sache ist.
Ich nehme aber mal nicht an, dass du die Binance-Adresse als Auszahlungsadresse in der Kampagne verwendet hast, oder? Dh. Binance hat hier über eine Chainanalyse festgestellt, dass du Einzahlungen über die Escrow-Adresse erhalten hast?