Ich verstehe nicht, wie ein im Ausweis eingetragener Künstlername nützlich sein soll. Wie bei Verheirateten, die einen anderen Namen als Geburtsnamen haben. Steht doch alles im Ausweis und Pass.
Nicht nur Poloniex, auch Kucoin und andere haben keine ladungsfähige Anschrift.
Die Unverschämtheit von international agierendem Handel keine Anschrift, keinen bevollmächtigten Anwalt, keine amtliche Zulassung eines Staats zu haben ist bestürzend.
Ein Anwalt kann im Klagefall keine Forderungen durch Postbrief zustellen. Des Händlers Residenz muss geklärt sein. KYC ist eigentlich verkehrt herum: Wer mein Geld oder Werte annimmt, muss sich mir gegenüber identifizieren! Also Wohnadresse des Geschäftsführers und seine Handelsregistereintragung. Es muss KYD = Know your dealer geben.