Vielen Dank vorab für die guten und vor allem schnellen Rückmeldungen!
Du schreibst jedoch von
DKB (Direktbank, vermute ich), also nehme ich mal Deutschland (DE) an.
Korrekt, es geht um DE.
Bei den Eingängen und Ausgängen muss man eventuell die Rückfrage stellen, ob da eine Veräusserung stattfand. Aber eventuell kann Dir da jemand aus DE präziser helfen.
Ich würde dir empfehlen, dass du deine Trades in eine Tracking-Software wie Cointracking importierst (bis zu einer gewissen Anzahl an Trades ist das auch mWn. kostenlos). Du hast so nicht nur selber einen super Überblick über alle Bewegungen sondern kannst auf Knopfdruck auch Steuerreports erstellen die die steuerlichen Gegebenheiten deines Landes berücksichtigen (das schwankt mittlerweile deutlich zw. den deutschsprachigen Ländern der EU).
Hier wäre dann die Frage, ob Transaktionen innerhalb einer Wallet, die nichts mit der hier zugrundeliegenden Transaktion des Transfer zu einer Börse (zum Ausbezahlen), auch eine Rolle spielen in Bezug auf die Pflicht zur Angabe jener. Weiter noch, ob diese aufgrund der Freigrenze i.H.v. max. 600 EUR steuerrechtlich überhaupt Betrachtung finden. Denn diese Freigrenze in Bezug auf den Gewinn erreicht diese Transaktion nicht.
Aber Achtung: Als Mittelherkunftsnachweis bei den Börsen wenn du die Coins veräußern willst zählen Auszüge aus Cointracking in der Regel nicht. Dort brauchst du Screenshots deiner Käufe und ggfs. die Transaktions-IDs der Verschiebeaktionen. Für Belege bei der Bank reichen die Cointracking-Auszüge aber oftmals bereits aus ... oder auch Screenshots des Verkaufes auf der jeweiligen Börse.
Einzahlungsbelege meiner Bank (SEPA) sowie die Bestätigungsmails der Börse über den Erwerb der Coins sind vorhanden. Diese würde ich im Vorfeld des Zahlungseinganges auf mein Bankkonto inkl. einem Cointracking-Auszug der Bank zukommen lassen. Wäre das ein Weg, im proaktiv etwaigen Nachfragen entgegenzuwirken?