Ich hab da jetzt zb heute ein paar ENA(Ethena) bekommen, und zwar um 2:26 Uhr.
Erstmals gehandelt sind diese aber erst um 10 Uhr geworden.
Das bedeutet doch eigentlich dass diese für mich nun steuerfrei sind weil bei Erhalt ja noch wertlos ? (Also natürlich vorausgesetzt dass ich sie mindestens 1 Jahr halte)
Genau, so ist es. In den
Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token steht in der Randnummer 73:
In Fällen, in denen im Zeitpunkt des Erwerbs noch kein Marktkurs ermittelbar ist, wird es nicht beanstandet, wenn die im Rahmen eines Airdrops erhaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token mit 0 € angesetzt werden.